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29. Januar 2015
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Änderungen bei den Arbeitszeitbestimmungen
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Tiefere Limite bei den Zeitguthaben für Kantonsangestellte

Ab 2016 können Kantonsangestellte maximal 50 nicht bezogene Ferientage auf ihr Langzeitkonto übertragen. Bis anhin betrug der Maximalsaldo 125 Tage. Zeitguthaben, welche über dem neuen Maximalwert liegen, müssen während einer Übergangsfrist abgebaut werden. Damit reagiert der Regierungsrat auf die in den letzten Jahren stetig steigenden Zeitguthaben und den damit wachsenden Rückstellungsbedarf.

Der Kanton Bern legt seit vielen Jahren Wert darauf, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beruf, Familie und private Interessen vereinbaren können. Im Jahr 2002 führte der Regierungsrat das Modell der Jahresarbeitszeit ein. Im Jahr 2007 wurde das Langzeitkonto eingeführt, auf welches nicht bezogene Ferientage übertragen werden können. Guthaben auf dem Langzeitkonto können für ein Sabbatical, eine vorübergehende Reduktion des Beschäftigungsgrades oder für eine gleitende Pensionierungslösung eingesetzt werden. Per 1. Januar 2013 wurde mit einem Maximum von 125 Arbeitstagen erstmals eine Limite festgesetzt.

Anpassungsbedarf beim Langzeitkonto

Die Möglichkeit, nicht bezogene Ferientage in der Höhe von bis zu einem halben Arbeitsjahr auf das Langzeitkonto übertragen zu können, hat zu verschiedenen Problemen geführt. Einerseits musste der Kanton für Zeitguthaben in der Jahresrechnung Jahr für Jahr Rückstellungen in Millionenhöhe bilden. Diese nahmen in den letzten Jahren stetig zu und haben Ende 2013 ein Ausmass von gegen 160 Mio. Franken erreicht. Andererseits verursachen hohe Zeitguthaben auch organisatorische Probleme, wenn Mitarbeitende mit hohen Saldi bereits kurz nach ihrer Kündigung oder Monate vor ihrer Pensionierung austreten. 

Für den Regierungsrat ist das Langzeitkonto nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen. Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass die bestehende Regelung, bis zu 125 Ferientage auf das Langzeitkonto übertragen zu können, zu weit geht und sich mit den betrieblichen Möglichkeiten, eine vorübergehende freiwillige Abwesenheit eines oder einer Mitarbeitenden zu verkraften, grundsätzlich nicht vereinbaren lässt.

Neue Regelung ab 2016

Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass ab 2016 nicht bezogene Ferientage nur noch auf das Langzeitkonto übertragen werden dürfen, bis der neue Maximalwert von 50 Tagen erreicht ist. Für Mitarbeitende mit heute höheren Zeitguthaben gilt eine vierjährige Übergangsfrist, in der Guthaben, die 50 Tage übersteigen, zwingend durch zeitliche oder finanzielle Kompensation auf den neuen Maximalwert abzubauen sind. Mit diesem Entscheid möchte die Regierung das Langzeitkonto auf seinen ursprünglichen Zweck zurückführen. Die neue Limite ermöglicht es beispielsweise, ein Sabbatical von zwei Monaten zu beziehen.

Im Weiteren hat der Regierungsrat beschlossen, dass für unerwartet hohe Arbeitsbelastungen   (Unwetter- und Polizeieinsätze, dringende Gesetzgebungsverfahren, Krankheitsfälle im Team, etc.) eine Auszahlungsmöglichkeit geschaffen wird, damit die unvermeidbare Mehrarbeit nicht das Zeitguthaben belastet. Übersteigt das Jahresarbeitszeitguthaben am Jahresende 100 Stunden, können sich die Mitarbeitenden das Guthaben bis zu einem Restsaldo von 50 Stunden auszahlen lassen. Die Auszahlung muss vom zuständigen Regierungsmitglied bewilligt werden. Zu hohe Jahresarbeitszeitguthaben können auch auf das nächste Jahr übertragen werden, sofern eine Abbauplanung vorliegt und das zuständige Regierungsmitglied dem Übertrag zustimmt. Ansonsten verfallen Jahresarbeitszeitguthaben über 100 Stunden entschädigungslos.

Die Regierung hat den entsprechenden Entscheid nach einer Konsultation der Personalverbänden BSPV, VPOD und LEBE getroffen.

Der Regierungsrat sorgt mit seinen Entscheiden dafür, dass Zeitguthaben und Rückstellungen in Zukunft auf einem tieferen Niveau stabil bleiben. Die vereinfachten Bestimmungen über die Bewirtschaftung der Arbeitszeit werden damit denen anderer Arbeitgeber angeglichen.

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